Definition
Eine klare Definition zu finden ist nicht einfach, da sich diese seit Jahren immer wieder ändert und angepasst wird.
Von Cybermobbing, Internetmobbing oder Cyberbullying spricht man, wenn unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel wie Smartphone, Chat, E-Mail, sozialen Netzwerken, Foren und Blogs absichtlich und über längere Zeit hinweg beleidigendes Material in Form von Texten, Bildern und/oder Filmen verbreitet wird.
Ziel des Cybermobbing-Akteurs ist es, jemanden zu verleumden, blosszustellen, auszustossen und/oder zu belästigen. Für die Opfer von Cybermobbing entstehen daraus Aengste und Depressionen bis hin zu Suizidgedanken oder -handlungen.
Charakteristisch für Cybermobbing ist, dass…
….. die Belästigungen rund um die Uhr ausgeübt werden können.
….. das Publikum im Netz unkontrollierbar gross ist und sich die hochgeladenen Inhalte sehr schnell verbreiten können.
….. die Täter anonym handeln können und somit die Hemmschwelle geringer ist.
….. die Täter auf dem Netz aus dem direkten Umfeld stammen aber auch vollkommen unbekannt sein können.
….. es möglich ist, dass Cybermobbing ungewollt passiert.
Man kann Cybermobbing in eine direkte (private) oder indirekte (öffentliche) Form unterteilen.
Um den Lesefluss zu vereinfachen wird nur eine Form verwendet. Gemeint sind jedoch immer beide Geschlechter.
Direkte Form
Der Cybermobbing-Akteur übt sein aggressives Verhalten wiederholt über einen längeren Zeitraum aus. Mit Textnachrichten wird der Mobbing-Betroffene beleidigt und gepeinigt.
Indirekte Form
Der Mobbing-Initiant lädt verletzendes, peinigendes und verleumdendes Material in Form von Text, Bild oder Video hoch. Es kommt so zu einer indirekten wiederholten Schädigung des Cybermobbing-Betroffenen, da sich der Inhalt nach einmaligem Hochladen je nach Online Plattform (Foren, Instagram, Facebook, Game Blogs usw.) unkontrollierbar weiterverbreitet und von einem riesigen Publikum betrachtet werden kann.
Durch die schnelle und unkontrollierbare Verbreitung kann bereits ein einmaliger Streich oder ein Witz zu einem weitreichenden Cybermobbing führen. Der Betroffene fühlt sich unsicher, hilflos und ausgeliefert.
Das einmalige Hochladen von diffamierendem Material kann auch aus einem Streit heraus erfolgen, also nicht mit der bewussten Absicht, den Betroffenen in diesem Ausmass zu schädigen.
Diesen Punkt muss man in der heutigen Zeit unbedingt beachten und bei der Mobbing-Prävention mit Kindern und Jugendlichen hervorheben. Unabhängig davon, ob Cybermobbing vorsätzlich oder unbeabsichtigt entstanden ist: die Tat wird als Cybermobbing gewertet, sobald sich der Betroffene geschädigt fühlt.
Das aggressive Verhalten wirkt sich auf jeden Fall negativ auf das Opfer aus, egal ob das Vorgehen indirekt oder direkt ist.
James Studie 2020
In der James Studie von 2020 gaben 23% der befragten Jugendlichen an, dass sie auf sozialen Netzwerken oder in Chats schon mal belästigt oder fertig gemacht wurden. 12% der befragten Jugendlichen erlebten, dass im Internet beleidigendes oder verleumdendes Material öffentlich verbreitet wurde.
Cybermobbing und das Recht
Cybermobbing als solches gilt nicht als Straftat. In der Schweiz gibt es keinen eigenständigen Gesetzesartikel zu Cybermobbing. Zahlreiche Gesetzesbestimmungen des Strafgesetzbuches ( StGB ) ermöglichen es aber, Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Je nach Ausmass der Attacke liegen eine oder mehrere Straftaten vor. Dabei sind zwei Arten von Delikten zu unterscheiden:
Offizialdelikte
Art.156 StGB, Erpressung
Art. 181 StGB Nötigung
Offizialdelikte
Art.143bis StGB, Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem
Art.144bis Ziff.1 StGB, Datenbeschädigung
Art.173 StGB, Üble Nachrede
Art.174 StGB, Verleumdung
Art.177 StGB, Beschimpfung
Art.179quater StGB, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
Art.180 StGB, Drohung
Anonymität und die Folgen daraus
Es ist sehr einfach, anonym im Internet aktiv zu sein. Man kann sich hinter Pseudonymen verstecken und braucht seine reale Identität nicht Preis zu geben. Das führt zu einer gewissen Sicherheit, und dies wiederum zu einer geringeren Hemmschwelle. Es fördert unakzeptables Verhalten in der Kommunikation, woraus ein Machtungleichgewicht entsteht. Das Opfer fühlt sich ausgeliefert und hilflos.
Rasante und unkontrollierte Verbreitung
Bei Cybermobbing nimmt das Publikum sehr schnell unkontrollierbare Ausmasse an.
Die Demütigung verstärkt sich dadurch exponentiell, und das Opfer wird vor sehr vielen Zuschauern blossgestellt, während die Täterschaft anonym bleibt.
Was mal auf dem Internet landet…
Es ist äusserst schwierig, einmal hochgeladene Inhalte aus dem Internet wirklich zu entfernen.
Selbst wenn ein Anbieter wie beispielsweise Facebook die Daten löschen würde, können Kommentare, Fotos und Videos innert weniger Minuten quasi weltweit verbreitet worden sein.
Zwischen traditionellem Mobbing und Cybermobbing besteht ein enger Zusammenhang.
Kinder und Jugendliche, die über elektronische Medien belästigt werden, werden oft auch im traditionellen Sinn gemobbt. Dasselbe gilt auch für die Cyber-Aggressoren: diese sind auch meistens traditionelle Mobber.
Was tun bei Cybermobbing
Beachten sie Verhaltensveränderungen ihres Kindes und sprechen sie es auf mögliche Ursachen von Cybermobbing an. In erster Linie sollte der Betroffene nicht Online auf die Anschuldigungen oder Belästigungen reagieren. Für eine erfolgreiche Strafverfolgung der Polizei ist es von grösster Wichtigkeit, dass alles Material gespeichert und gesammelt wird (z.B. Screenshots), welches auf die Täterschaft hinweisen kann. Chatverläufe, SMS, Mails, MMS usw. dürfen auf keinen Fall gelöscht werden. Die Täterschaft sollte man sperren und dem sozialen Netzwerk oder Chatforum melden.
Eltern können die Lehrpersonen, Schulleitung, Schulsozialdienste, den schulpsychologischen Dienst oder unsere Fachstelle um Rat fragen. Eine der Hauptfragen ist, ob eine Anzeige bei der Polizei notwendig ist und Sinn macht.
Eltern und Lehrer sollten Cybermobbing bereits präventiv mit den Kindern thematisieren.
Das mediale Verhalten unserer Zeit birgt sowohl Chancen wie auch sehr viele Gefahren.
Es ist Segen und Fluch zugleich und ausserordentlich wichtig, dass wir Erwachsenen uns dem Thema annehmen, uns informieren und unsere Kinder und Jugendlichen schützen und aufklären, wie verantwortungsbewusst mit digitalen Medien umzugehen ist.
Kinder und Jugendliche sollten informiert sein wie sie sich richtig verhalten, wenn sie selbst Opfer von Cybermobbing werden oder mitkriegen, dass jemand anderes auf diese Weise gemobbt wird.
Sie sollten auch wissen, mit welchen rechtlichen Konsequenzen / strafrechtlichen Folgen sie als Täter bei einer Cybermobbing-Attacke zu rechnen haben.